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Waffenkauf / Waffenrecht

 Unsere Lieferung erfolgt grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland.

Bitte beachten Sie, dass Sie uns bei einer Bestellung von:
--freien Waffen einen Altersnachweis, "Abgabe nur an Personen mit vollendetem 18 Lebensjahr" z.B.  Kopie von Personalausweis oder Reisepass...
--genehmigungspflichtigen Waffen "Abgabe nur an Inhaber einer Erwerbsberechtigung" das Original der Erwerbsberechtigung...
--Munition " Abgabe nur an Inhaber einer Erwerbsberechtigung" eine beglaubigte Kopie oder das Original der Erwerbsberechtigung...
vorlegen müssen da diese Artikel dem Waffengesetz unterliegen.
Ebenfalls müssen Sie uns den Ansprechpartner bei Ihrer zuständigen Erlaubnisbehörde mit Telefon und Faxnummer nennen. Der Käufer verpflichtet sich, die Bestimmungen des Bundeswaffengesetz der Verordnungen und der Verwaltungsvorschriften zum Bundeswaffengesetz zu beachten. Bitte senden Sie uns die notwendigen Unterlagen zeitnah zu da ein Versand der Waren erst nach Erhalt der Nachweise erfolgen kann.

Softair-Waffen:
sind Kopien richtiger Waffen und verschießen Plastikgeschosse im Kaliber 6 mm BB. In Deutschland gelten für Softair Waffen gemäß den Herstellern folgende Regelungen:

Kategorie 1: ohne Altersbeschränkung - Softairs mit einer Energie von max. 0,08 Joule mit "CE" Kennzeichnung.
Kategorie 2: frei ab 14 Jahren - Softair mit einer Energie von max. 0,5 Joule
Kategorie 3: frei ab 18 Jahren - Softair mit einer Energie bis max. 7,5 Joule unterliegen dem Waffengesetz und tragen die Kennzeichnung "F" im Fünfeck.

Wir bieten eine Auswahl an Softairwaffen, Zubehör und Munition zu günstigen Preisen an, geben jedoch die Softair der Kategorie 2 und 3 nur an Personen mit vollendetem 18.tem Lebensjahr ab. Ebenfalls sind die auf den Packungen eventuell abgebildeten Zielhilfen oder Taschenlampen nicht im Lieferumfang enthalten. Das Anbringen von solchen Anstrahlmitteln ist in Deutschland verboten. Schon das Vorbereiten und der Besitz solcher Vorrichtungen sowie das Führen von Softairwaffen kann zu rechtlichen Konsequenzen führen. Hier der Hinweis zum führen

Munition und Waffenerwerb in der BRD

Die hier angeführten Beispiele zum Munitions- und Waffenerwerb beziehen sich auf die wesentlichen Regelungen des neuen Waffengesetzes für den Erwerb von Schusswaffen und Munition. Es gilt nach bisherigem Kenntnisstand (kein Anspruch auf Vollständigkeit)

Erlaubnisfreie Waffen:
Gas- , Luftdruck- und CO2-Waffen, freie Vorderladerwaffen und Zündhütchen, Bajonette, Messer und Säbel
Für den Erwerb ist lediglich ein amtlicher Altersnachweis erforderlich. Wir benötigen diese Bestätigung nur einmal, wir speichern die Daten, sie gilt dann für alle weiteren Bestellungen. Wichtiger Hinweis: Bitte senden Sie uns bei Bestelllungen immer gleich die notwendigen Unterlagen zu damit wir Ihren Auftrag auch schnell ausliefern können!
Hier das Merkblatt zum Downloaden für den Umgang mit Gas und Signalwaffen

Hier die Ausführung zum Altersnachweis erbringen

Erlaubnispflichtige Waffen:

Seit 1.9.2020 benötigen wir Ihre Daten des NWR für alle Waffenbewegungen sowie Reparaturen.  Hier die Anforderungen zum herunterladen. Bitte beachten Sie das bei Reparaturen für die NWR Dokumentation von "übernehmen" und "überlassen" bereits Kosten anfallen.

Für den Erwerb benötigen Sie:
Langwaffen: Jagdschein, WBK bzw WBK mit Voreintrag
Bei Erwerb auf Sportschützen-WBK (§14 Abs. 4 Waffg) von Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, Repetierwaffen mit gezogenen Läufen, einschüssige Kurzwaffen mit Patronenmunition und mehrschüssige Perkussionswaffen bzw."alte Gelbe" WBK Einzellader-Langwaffen mit gezogenen und glatten Läufen Der Antragsteller darf nur zwei Waffen pro Halbjahr erwerben.

Erlaubnispflichtige Munition:
für Langwaffen: Jagdscheins, amtlich beglaubigte Jagdschein-Kopie oder amtlich beglaubigte Jagdscheinabschrift per Brief. Munitionserwerbsschein oder WBK, bzw. amtlich beglaubigte Kopie, sollte nicht älter als 14 Tage sein.
für Kurzwaffen: WBK oder original Munitionserwerbsschein, bzw. amtlich beglaubigte Kopie, nicht älter als 14 Tage, sämtlicher Seiten.
Wichtiger Hinweis: Bitte senden Sie uns bei Bestelllungen immer gleich die notwendigen Unterlagen zu damit wir Ihren Auftrag auch schnell ausliefern können!

Hier die Ausführungen zum Waffenverkauf


EU Versand und Internationaler Versand von Waffen und Munition

Ein Verkauf von Waffen in EU-Staaten muss mit dem EU-Formular "EU-Anlage 19" abgewickelt werden --Download--

Für den Export und auch die EU Verbringung von Waffen und Munition und wesentlichen Waffenteilen innerhalb der EU benötigen wir Ihre Einfuhrerlaubnis Ihres Landes in Kopie ( Art. 11 /2 der Richtlinie 91/4 7/EWG;9a (1) 1.WaffV.). Diese Lizenz erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Erlaubnis Behörde z.B. Jagdamt; Polizei, Ordnungsamt o.ä. Der Aufbau und die Form ist ähnlich der deutschen Erlaubnis. Sollte Ihre Behörde nicht über dieses Formular verfügen, benötigen wir Ihre Einführerlaubis bzw die Freistellung der Erlaubnis in Kopie mit einer amtlichen Dolmetscher Übersetzung ins Deutsche. Nach Erhalt Ihrer Einfuhrerlaubnis beantragen wir eine Ausfuhrerlaubnis. Diese wird von unsere Behörde ausgestellt. ( Dieser Vorgang dauert ca. zwei Wochen und kostet zusätzlich € 25,- € ). Die Lieferungen innerhalb der EU unterliegen der deutschen Umsatzsteuer .

Important Note! For Gunsales between EU countries, usage of form "EU Addendum 19" is required.- --Download--

For export and also the EU shipments of arms and ammunition and weapons parts essentially within the EU, we need your authorization to import a copy of your country ( Art. 11 /2 der Richtlinie 91/4 7/EWG;9a (1) 1.WaffV.) This license can be obtained from your competent authority permission example hunting goverment, police, etc. Cityregistation. The structure and the shape is similar to the German permission. If your authority does not have this form, we need your Permit or exemption of the permit a copy with an official translation into German interpreters. After receiving your permission, we import an export permit. This we will recieve from our authority.(This process takes about two weeks and costs an additional € 25, - €). Deliveries within the EU are subject to German VAT

La vendita di armi ad essere nei paesi dell'Unione europea devono essere condotte con la forma UE "UE Allegato 19" --Download--

Per l'esportazione e anche l'UE spedizioni di armi e munizioni e parti di pistola essenzialmente all'interno dell'Unione europea, abbiamo bisogno del vostro permesso di importare una copia del vostro paese.( Art. 11 /2 der Richtlinie 91/4 7/EWG;9a (1) 1.WaffV.) Questa licenza può essere ottenuta dalla vostra autorità locali, per esempio, di un permesso Jagdamt, polizia, ordine pubblico ecc La struttura e la forma è simile a quello tedesco il permesso. Se la vostra autorità hanno questa forma, abbiamo bisogno della vostra copia Einführerlaubis con un interprete ufficiale tradotto in tedesco. Al ricevimento della vostra licenza di importazione, si applica per un permesso di esportazione. Questo è rilasciato dalla nostra agenzia. (Questo processo richiede circa due settimane e con un supplemento di € 25, - €). Consegne all'interno dell'UE sono soggette ad IVA tedesca.

Wichtige Information für Besteller aus dem Ausland:

Grundsätzlich liefern wir unser komplettes Angebot in der ganzen BRD. Alle von uns in unserem Shop angebotenen Artikel sind legal und in der BRD verkäuflich (zum Teil mit Einschränkungen wegen Altersgrenzen und Erwerbs-berechtigungen ). Der EU oder Auslandskunde kann nur per Abholung bestellen ein Versand ist nur nach Absprache möglich. Sollte nach der Prüfung durch uns ein Versand möglich sein, senden wir Ihnen eine entsprechende Auftragsbestätigung mit den Versandkosten und unseren Bankdaten per mail zu. Wir kennen jedoch nicht die rechtlichen Bestimmungen, Gesetze und Verordnungen der jeweiligen anderen Länder. Daher ist der ausländische Besteller verpflichtet, sich vor einer Bestellung aus unserem Online-shop über die zollrechtlichen Einfuhrbestimmungen und vorherrschenden gesetzlichen Regelungen zu erkundigen und diese mit uns abzusprechen. Sollten bestimmte Artikel aus unserem Sortiment im Empfängerland verboten sein bzw. nur mit einer besonderen Genehmigung importiert werden können, dann ist ausschließlich der Besteller für die Einhaltung der jeweiligen nationalen Vorschriften verantwortlich. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei Nichtbeachtung der lokalen Gesetze und Verordnungen keine Regressansprüche aus den Konsequenzen wie z.B. Beschlagnahmung, Vernichtung, Strafzölle etc. seitens des Bestellers gegen uns erhoben werden können. Gegenüber den lokalen Behörden im Empfängerland ist ausschließlich der Besteller verantwortlich und haftbar. EU und Auslandskunden tragen bei Widerruf bzw. Rückgabe grundsätzlich die Versandkosten selbst.

Important information for ordering from abroad:
Basically, we provide our full range throughout the FRG. All of us in our shop to view the article and are legally sold in Germany (with some restrictions due to age limits and acquiring permissions). The EU or foreign customer can just pick up by a shipping order is only possible by arrangement. If after the examination by our shipping possible, we will send you an order confirmation with the shipping and our bank details via email to your adress. We know, however, not the legal provisions, laws and regulations of the other countries. Therefore, the foreign purchaser, please inform you before placing an order from our online shop on the customs import regulations and prevailing laws and regulations to check this with us. Compared with the local authorities in the recipient country the buyer is solely responsible and liable. EU and international customers bear upon withdrawal or return shipping even in principle.

Importanti informazioni per ordinare dall'estero:
Fondamentalmente, forniamo la nostra gamma completa per tutta la RFT. Tutti noi nel nostro negozio di articoli sono offerti e venduti legalmente in Germania (con alcune limitazioni dovute a limiti di età e le autorizzazioni Acquisition). L'Unione europea o il cliente all'estero può ordinare un pick-up solo con navigazione è possibile solo su appuntamento. Un pacchetto dovrebbe essere possibile da noi, dopo la prova, ti invieremo una conferma d'ordine con la spedizione del caso e le nostre coordinate bancarie via mail. Non sappiamo le norme di legge, disposizioni legislative e regolamentari degli altri paesi. Pertanto, l'acquirente straniero è obbligato a consultare prima di ordinare dal nostro negozio online sul doganali d'importazione e regolamenti vigenti normative di legge e per organizzare questo con noi. Confronto con le autorità locali del paese beneficiario è l'unico responsabile e perseguibile per l'acquirente. UE e clienti internazionali riguardano la cancellazione o il ritorno di principio, i costi stessi.


Informationen zur Hinweisverpflichtung beim Kauf von Gas & Signalwaffen sowie Luft - Federdruck und Co2 Waffen:

Der Erwerb und Besitz von Gas- und Signalwaffen, die der zugelassenen Bauart nach § 8 Beschussgesetz entsprechen und ein PTB-Zulassungszeichen tragen, ist weiterhin erlaubnisfrei ab 18 Jahren. Wir weisen darauf hin, dass das Führen von Waffen im Sinne der Ziff. 2. ohne Erlaubnis (kleiner Waffenschein) strafbar ist. Gemäß § 10 Abs. 4 Satz i.V.m. Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nr. 2 und 2.1 WaffG-neu ist das Führen von Gas- und Signalwaffen außerhalb der eigenen Wohnung und des eigenen befriedeten Besitztums nur mit einem kleinen Waffenschein erlaubt.
Der kleine Waffenschein wird auf Antrag von der örtlich zuständigen Waffenbehörde erteilt, wenn der Antragsteller zuverlässig ist und die persönliche Eignung besitzt. Wer mit Gas- und Signalwaffen nur in seiner eigenen Wohnung, Geschäftsräumen oder des eigenen befriedeten Besitztums umgehen will, braucht keine Erlaubnis.
Einer Erlaubnis bedarf auch nicht, wer die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert.
Schießen mit Gas und Signalwaffen
Jedes Schießen außerhalb von Schießständen ist erlaubnispflichtig. Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist ist ohne Schießerlaubnis nur zulässig (§12 Abs. 4 WaffG)
1. durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum
a mit Schusswaffen deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule erteilt wird oder deren Bauart nach §7 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können
b mit Schusswaffen aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann,
2. mit Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann,
a durch mitwirkende an Theateraufführungen und diesen gleich zu achtenden Vorführungen,
b zur Abgabe von Startzeichen im Auftrag der Veranstalter,
c zum vertreiben von Vögeln in landwirtschaftlichen Betrieben.
3. mit Signalwaffen
a bei Not- und Rettungsübungen oder
b zur Abgabe von Start- oder Beendigungszeichen im Auftrag der Veranstalter bei Sportveranstaltungen, wenn optische oder akustische Signalgebung erforderlich ist.

Umgang mit Druckluft-, Anscheins-(softair), Federdruckwaffen und CO2 Waffen
1. Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen über 7,5 Joule ist erlaubnispflichtig (WBK) (siehe § 2 Abs. 2 WaffG).
der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei möglich (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1)  Gleiches gilt für den Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen, die vor dem 1. Januar 1970 oder in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet vor dem 2. April 1991 hergestellt und entsprechend den zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen in den Handel gebracht worden sind (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.2).
2. Führen von Druckluft-, Anscheins- (softair), Federdruckwaffen und CO2-Waffen
Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Gem. § 12 Abs. Ebenfalls Verboten ist es Anscheinswaffen, Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder Messer mit einer feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit der Klingenlänge über 12 cm zu führen
3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).
3. Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen
Jedes Schießen außerhalb von Schießstätten ist erlaubnispflichtig (§ 12 Abs. 4 Satz 1 WaffG).
Ausnahmen gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.
4. Hinweispflicht des Händlers beim Überlassen von Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen

Das Waffengesetz finden Sie hier : http://bundesrecht.juris.de

Die Ausführungen zum (legalen) Versand von EWB Waffen und Munition finden Sie hier :https://sport-jagdwaffen.de/e-pdf/Waffenversand.pdf

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